Judenhaus in der Adam-Karrillon-Straße
Die Deportationssammelstelle entstand im Jahr 1939, nach der Verabschiedung des „Gesetzes über Mietverhältnisse mit Juden“. Jenes Gesetz besagte, dass die jüdischen Mieter*innen nach Aufforderung eines „arischen“ Vermieters die angemietete Wohnung verlassen mussten und von jüdischen Hausbesitzern aufgenommen werden sollten. So wurde die jüdische Bevölkerung in Deutschland in sogenannten Judenhäusern „konzentriert“ und aus dem Gemeindeleben ausgeschlossen, um sie leichter kontrollieren und später auch deportieren zu können. Diese Häuser wurden am Eingang mit einem schwarzen Davidstern auf weißem Grund markiert. Das Haus in der Adam-Karillon-Straße gehörte zu jenen Judenhäusern, in denen die jüdische Bevölkerung von Mainz ab 1939 zusammenwohnte. In diesem Haus lebten 50 jüdische Mitbürger*innen. Die Wohnbedingungen waren unerträglich. Ab September 1941 sollte jedes Zimmer mit mindestens zwei Personen belegt werden. Es gab mehrere „Judenhäuser“ in Mainz, in denen Personen auf engstem Raum bis zur Deportation leben mussten. Die Deportation der Mainzer Jüdinnen und Juden begann ab März 1942. Weitere Judenhäuser in Mainz befanden sich in der Adam-Karrillon-Straße 54, Margaretengasse 19, 21 und 28, Kaiserstraße 32, Frauenlobstraße 4 und Taunusstraße 45.
Funktion
Judenhaus
Funktion
Historisches Gelände
In anderen Sprachen
Quellen
regionalgeschichte.net. Mainz im Nationalsozialismus 1933-1945: „Judenhaus“ (Adam-Karrillon-Straße 13), URL: http://www.mainz1933-1945.de/rundgang/teil-i-innenstadt/judenhaus.html (17.03.2021).