Mahnmal für die Opfer der Euthanaise der Heil- und Pflegeanstalt Merzig
Das von dem Bildhauer Eberhardt Killguss gestaltete Mahnmal, das an die Opfer der Euthanasie erinnern soll, wurde am 25. November 1990 eingeweiht. Die Skulptur besteht aus zwei Eisenplatten, die von Eisenstangen durchbohrt werden. Weiterhin wurden in die Rasenfläche vier Eisenbahnwaggonräder eingelassen. Diese sollen die Deportation symbolisieren. Auf einer der Platten ist der folgende Text angebracht worden: „Zum Gedenken an die Menschen, die als seelisch Kranke oder Behinderte in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, gequält und ermordet wurden!“ Auf der anderen Platte befindet sich der Ausspruch eines Bewohners aus dem Ortsteil Besseringen, der auf die Deportation eines jungen Patienten aufmerksam macht: „Den Stefanchen hunse wei och weggeschaaft“. Auch ein Vers aus einem Gedicht von Rose Ausländer ist auf einer der Platten zu lesen: „Im verbrannten Hof steht noch der Brunnen voll Tränen. Wer weinte sie, wer trinkt seinen Durst leer.“ Die Heil und Pflegeanstalt Herzig gehörte zusammen mit dem Landeskrankenhaus Homburg zu den größten psychiatrischen Anstalten des Saarlandes. Zwischen 1936 und 1939 wurden in Merzig circa 400 PatientInnen zwangssterilisiert. Zwischen 1938–1939 wurden die PatientInnen aus Merzig in die Anstalten Scheuern und Weilmünster „verlegt“. Von dort aus wurden sie am 28. April 1938 in die spätere Vernichtungsanstalt Hadamar deportiert. 140 Insassen wurden am 4. Juni 1939 aufgrund der Überbelegung der Heil- und Pflegeanstalt Merzig in die Anstalten Eichberg, Weilmünster und Herborn gebracht. Weitere 670 Patient*innen wurden in der Nacht vom 31. August auf den 1. September 1939 im Sinne einer »kriegsbedingten Verlegung« nach Weilmünster und Nassau, Lahn gebracht. Insgesamt wurden circa 1700 Menschen aus den Anstalten in Merzig und Homburg in die hessischen Anstalten verlegt, von wo sie später in die Vernichtungsanstalt Hadamar gebracht wurden. Mit Verkündung des „Gesetztes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ im Juli 1933 wurden Zwangssterilisationen an Menschen, die nicht der NS-Rassenvorstellung entsprachen, durchgeführt. Die Zwangssterilisation traf Menschen mit Beeinträchtigungen und geistigen Krankheiten sowie als „asozial“, „minderwertig“ oder als Alkoholiker stigmatisierte Menschen. Es wurden 350.000 bis 400.000 Menschen auf Grundlage dieses Gesetztes gegen ihren Willen sterilisiert. Der Erlass von 18. August 1939 verpflichtete Ärzte und Hebammen, Kinder bis zum Alter von drei Jahren mit sogenannten „schweren, angeborenen Leiden“ beim Reichsausschuss zu melden. Diese Kinder wurden dann für Experimente missbraucht und anschließend mit Injektionen ermordet. Um diese Zeit fanden auch die Vorbereitungen für die Ermordung von Erwachsenen statt, die im Rahmen der späteren sogenannten T4-Aktion durchgeführt wurden. Der Name T-4 lässt sich auf die Adresse des Sitzes der Administrationszentrale, von wo aus diese Aktion geplant wurde, zurückführen. Die Zentrale befand sich nämlich in der Tiergartenstraße 4 in Berlin. Dieser Aktion, bei der es sich um die Ermordung von physisch und psychisch kranken Erwachsenen handelte, sind mehr als 70.000 Menschen zum Opfer gefallen.
Funktion
Psychiatrische Anstalt
Seit
1990
Funktion
Denkmal
Realisierte Projekte
https://mzg.shg-kliniken.de/fileadmin/user_upload_mzg/Klinik_Allgemein/SZ_Artikel_Psychiatrie_2015.pdf; https://www.sr.de/sr/sr3/sr_3_aktionen/tour_de_kultur/psychiatriemuseum_merzig110.html
In anderen Sprachen
Quellen
Puvogel, Ulrike/ Stankowski, Martin (Hrsg.): Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Eine Dokumentation, Bd. 1, Bonn 1995, S. 703.