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„Stein zur Mahnung und zum Gedenken“ Saarbrücken.

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„Stein zur Mahnung und zum Gedenken“ Saarbrücken.

„Stein zur Mahnung und zum Gedenken“ Saarbrücken

An die während der NS-Herrschaft verfolgten und ermordeten Mitglieder des Saar-Landesrats (1922 bis 1935) und -Landtags (ab 1947) soll dieses Denkmal erinnern. Der Kubus trägt die Inschrift: „Stein zur Mahnung und zum Gedenken. Das Naziregime hat auch Vertreter des Volkes verfolgt und diskriminiert. An deren Widerstand erinnert dieses Mahnmal. Ihr Mut sei uns Vorbild und Verpflichtung. Der Landtag des Saarlandes“.

Funktion

Ort des Widerstandes

Seit

2010

Funktion

Denkmal

In anderen Sprachen

Erinnerungsort

Franz-Josef-Röder Straße 7

66119 Saarbrücken

6.993569, 49.229948

Das Denkmal "Stein zur Mahnung und zum Gedenken" wurde 2010 im Garten des Landtages enthüllt.

    Quellen

    • Bies, Patric: WER WAREN SIE? Saar-Abgeordneten würdig gedenken, URL: https://a3wsaar.de/fileadmin/user_upload/Dateien-2016/Wer_waren_sie_-_Saar-Abgeordneten_wuerdig_gedenken_klein.pdf (15.06.2020).

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