Gedenkstein für das Konzentrationslager Bruttig-Treis auf dem Friedhof in Bruttig
Das Denkmal wurde auf dem Friedhof in Bruttig im Jahr 1986 errichtet und erinnert an sieben Opfer des Konzentrationslagers Bruttig (fälschlicherweise als Arbeitslager bezeichnet), das dem Außenlager Cochem unterstellt war. Die Inschrift der Vorderseite des Gedenksteines lautet: „Die Opfer des AL Treis-Bruttig 1944–1945 mahnen zum Frieden.“ Auf der Schmalseite wurde der erste Artikel des Grundgesetzes angebracht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Im ehemaligen Konzentrationslager Bruttig-Treis waren zwischen dem 10. März und dem 14. September 1944 mehr als 2.000 Gefangene inhaftiert. Es wurde als Außenlager des im Elsass liegenden Konzentrationslager Natzweiler-Struthof angelegt, sodass das NS-Regime die Gefangenen als Zwangsarbeiter zum Eisenbahntunnelbau in der Region einsetzen konnte. Die Arbeits- und Unterbringungsbedingungen waren menschenverachtend. Außerdem wendeten die Lagerwachen und SS-Offiziere sadistische Gewalt an und vollstreckten mehrfach die Todesstrafe, unter anderem für misslungene Fluchtversuche. Auf dem ehemaligen Gelände des Konzentrationslagers wurde keine Gedenkstätte errichtet.
Seit
1944
Funktion
Außenlager · Konzentrationslager
Seit
1986
Funktion
Denkmal
In anderen Sprachen
Quellen
Puvogel, Ulrike /Stankowski, Martin (Hrsg.): Gedenkstätten für die Opfer des National-Sozialismus. Eine Dokumentation. Bonn 1995. S. 655.