Zwangsarbeiterlager in Greimerath
Im Lager in Greimerath wurden die jüdischen Zwangsarbeiter aus Luxemburg interniert, die für den Autobahnbau eingesetzt wurden. Es wurden 54 arbeitsfähige Männer untergebracht, die unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten mussten. Diese wurden der Firma Chr. Krutwig zugewiesen. Die Häftlinge wurden in drei Transporten am 04., 11. und 17. September 1941 nach Greimerath gebracht.
Nur 13 von 54 jüdischen Zwangsarbeitern besaßen die luxemburgische Staatsangehörigkeit, alle anderen waren nach Luxemburg geflohene Personen – 22 von diesen besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, 12 kamen aus Polen, 3 aus Litauen, 2 aus der UdSSR und eine Person aus Österreich. Die Herkunft eines Häftlings konnte nicht festgestellt werden.
Das Lager befand sich nördlich von Wittlich, an der Weinstraße. Das Lager wurde im April 1940 aufgebaut und war auf 200 Personen ausgelegt. Zur Bewachung der jüdischen Zwangsarbeiter wurden SS-Leute eingesetzt. Die Häftlinge wurden an zwei Baustellen bei Greimerath und Hasborn beschäftigt. Die tägliche Arbeitszeit betrug 12 Stunden unter unerträglichen Bedingungen – den jüdischen Zwangsarbeitern sind weder Schuhe noch Kleidung zur Verfügung gestellt worden.
Da der größere Teil der im Lager internierten jüdischen Zwangsarbeitern auf der Deportationsliste nach Litzmannstadt stand, wurden diese in mehreren Etappen zwischen dem 04. und 11. Oktober 1941 zurück nach Luxemburg gebracht. Manchen ist die Flucht nach Belgien oder Amerika gelungen, die Mehrheit wurde nach Litzmannstadt, Auschwitz, Theresienstadt, Buchenwald, Mauthausen oder Hinzert deportiert.
Seit
1941
Funktion
Zwangsarbeiterlager
Funktion
Historisches Gelände
In anderen Sprachen
Quellen
KuLaDig: Ehemaliges Arbeitslager für Zwangsarbeiter. Greimerath, Gemeinde Greimerath (Bernkastel-Wittlich), URL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=25031(17.03.2021).
Zwangsarbeit und Deportation. Luxemburgisch-deutsches Gedenken am 26. Oktober 2016 in Wittlich, URL: http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20408/Wittlich%20Dokumentation%20201610.pdf (20.03.2021).