Denkmal zur Erinnerung an das Judenviertel in Mainz

Im Rahmen des Neubaus der Mainzer Synagoge wurde die Synagogentür in Form einer Gedenktafel gestaltet. Die Inschrift der Gedenktafel lautet: „Auf diesem Gelände der Landes-Bausparkasse wurde 1671 das Judenviertel den Mainzer Juden als Wohngebiet zugewiesen. Es wurde 1798 von der Stadt aufgelassen (das Viertel zählte damals rund 850 Seelen) und im Zweiten Weltkrieg durch Bomben zerstört. In der 1855 auf den Fundamenten der 1684 errichteten, 1717 erweiterten Synagoge (Synagogenstraße 10/12) der Israelitischen Religionsgemeinde wurde bis 1912 Gottesdienst gehalten. Bei den sichtbaren Mauerresten handelte es sich um Teile der nördlichen Umfassungsmauer der Synagoge. Die in dieser Mauer befindliche Synagogentür ist hier in Originalgröße wiedergegeben.“

Seit

1878

Funktion

Synagoge

Funktion

Gedenktafel

In anderen Sprachen

Erinnerungsort

Vordere Synagogenstr. 2

55116 Mainz

8.268605, 50.002396

Das Denkmal befindet sich auf dem Gelände der Landesbausparkasse-Südwest.

    Quellen

    • Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum: Mainz (Rheinland-Pfalz), URL: https://www.jüdische-gemeinden.de/index.php/gemeinden/m-o/1256-mainz-rheinland-pfalz (2014).

      Website besuchen

    Erinnerungsorte

    Ort hinzufügen